Brancheninfos
02/2024
Neue Eichrechts-Regelung
Am 01.02.2024 sind die in 2023 verabschiedeten Änderungen am Mess- und Eichrecht sowie an der Mess- und Eichverordnung in Kraft getreten.
Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
Drittes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes
Ziel der Änderungen ist eine Beschleunigung des Rollouts und eine Entbürokratisierung von eichrechtlich relevanten Verfahren. U.a. sind in Kraft getreten:
- Ein Firmware Update auf einem SMGW führt nicht zum Verlust der Eichgültigkeit, wenn es ordnungsgemäß durchgeführt wird.
- Eine Genehmigung der Eichbehörde für ein Firmware Update ist nicht erforderlich.
- Die Eichgültigkeit von SMGWs ist nicht befristet.
- Die Befundprüfung an SMGW wurde vereinfacht.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.