Das GNDEW - Tempomacher für den Rollout
Am 20. April 2023 hat der Bundestag das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) verabschiedet. Auf den Tag genau sechs Monate nach der Ankündigung eines Maßnahmenpaketes zur Beseitigung bürokratischer und rechtlicher Hürden beim Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys) kann Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck also Vollzug melden. (Gesetzgebungsverfahren: https://dip.bundestag.de/vorgang/.../70189)
Nach Jahren der Verunsicherung durch zögerliche Politik und Gerichtsurteile mit Bremswirkung sollen die Änderungen, die im GDEW zusammengefasst sind, für das dringend erforderliche Tempo bei der Digitalisierung der Energiewende sorgen. Dazu wird im Gesetz nochmals unmissverständlich klargestellt: „Das Smart-Meter-Gateway bleibt im Interesse von Datenschutz, Daten- und Cybersicherheit als sichere Kommunikationsplattform die Kernkomponente für die Digitalisierung der Energiewende.“
Das Maßnahmen-Bündel liest sich dann auch wie ein Best-Of all jener Beschleunigungsvorschläge, die in der Branche bereits seit Jahren eingefordert wurden:
- Vereinfachung der sicheren Lieferkette (SiLke) bis hin zum Postversand bis Ende 2023
- Standardisierungspartnerschaften mit den Normgebern der Industrie
- Einführung eines virtuellen Summenzähler u.a. für Mieterstromprojekte
- 1:N-Metering für Zählpunkte im räumlichen Nahbereich einer Liegenschaft
Gestrichen wurden Marktanalyse, Markterklärung und Drei-Hersteller-Regel. Stattdessen setzt das BMWK nun auf einen agilen Rollout (siehe Grafik Rollout-Fahrplan). Damit ist der Einbau zertifizierter Geräte freigegeben mit der Auflage, die Nachlieferung erforderlicher Funktionen bis 2025 durch Firmware Updates sicherzustellen.
Das neue MsbG listet eine Vielzahl von Standard- und Zusatzleistungen auf, die vom Messstellenbetrieb sicherzustellen sind. Dazu gehören u.a.
- Bereitstellung von Netzzustandsdaten (Standard)
- Übermittlung der Daten an lokale Anzeigeeinheit oder Anwendung in einem Online-Portal (Standard)
- Erhebung von 15-minütigen Netzzustandsdaten, tägliche Übermittlung an den Netzbetreiber (Standard)
- Erhebung und minütliche Übermittlung von Netzzustandsdaten an den Netzbetreiber (Zustand)
- Datenkommunikation über eine unterbrechungsfreie, schwarzfallfeste, dedizierte Weitverkehrskommunikationsverbindung für kritische Anwendungsfälle (Zustand)
Neu ist auch die Aufteilung der Messbetriebskosten zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber (siehe POG-Tabellen). Diese Kosten sollen regelmäßig überprüft werden.
Das GDEW muss nur noch am 12. Mai den Bundesrat passieren und wird dann in Kraft gesetzt durch die Veröffentlichung. Was bleibt als Aufgabe an den Bundestag aus diesem Gesetzgebungsverfahren sind die angemahnten Anpassungen an das Mess- und Eichrecht. Folgende Handlungspunkte werden dabei genannt:
- Entfristung der für SMGWs geltenden Eichfrist (aktuell acht Jahre)
- Erleichterung bei der Genehmigung von Firmware-Updates
- mess- und eichrechtlichen Anforderungen von der Sicherheitszertifizierung abzudecken (Zielbild „One-Stop-Shop“);
- Zertifizierungs- und Akkreditierungsverfahren zu europäisieren.
Für die Industrie gilt es nun, die Vorlage durch das GNDEW zu nutzen, um das Tempo bei der Digitalisierung der Energiewende zu erhöhen. Dies könnte jetzt tatsächlich gelingen, denn nie waren die Voraussetzung besser als heute.
Für Fragen und weitere Details stehen Ihnen unsere Expert:innen unter info@lackmann.de Stichwort "GNDEW" gern zur Verfügung.