Neue Eichrechts-Regelung
Brancheninfos
02/2024

Neue Eichrechts-Regelung

Am 01.02.2024 sind die in 2023 verabschiedeten Änderungen am Mess- und Eichrecht sowie an der Mess- und Eichverordnung in Kraft getreten.

Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung

Drittes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes

Ziel der Änderungen ist eine Beschleunigung des Rollouts und eine Entbürokratisierung von eichrechtlich relevanten Verfahren. U.a. sind in Kraft getreten:

  • Ein Firmware Update auf einem SMGW führt nicht zum Verlust der Eichgültigkeit, wenn es ordnungsgemäß durchgeführt wird.
  • Eine Genehmigung der Eichbehörde für ein Firmware Update ist nicht erforderlich.
  • Die Eichgültigkeit von SMGWs ist nicht befristet.
  • Die Befundprüfung an SMGW wurde vereinfacht.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.